Zeitschrift k+a : Richtlinien

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Kunst und Architektur in der Schweiz

Richtlinien für Autorinnen und Autoren

Wir bitten, bei der Einreichung des Manuskripts die nachstehenden Regeln zu befolgen. Diese sollen zum einen den Satz erleichtern und nachträgliche Korrekturen auf ein Minimum beschränken, zum anderen für die Leserinnen und Leser die Einheitlichkeit des Schriftbildes und der Zitierweise gewährleisten.

 

1. Formale Vorgaben

Haupartikel-Länge: Nach individueller Absprache mit der Redaktion – normalerweise 15’000 bis max. 18'000 Zeichen inkl. Leerschläge und Fussnoten. Dies entspricht 6–8 Seiten im gedruckten Heft.
Bebilderung: normalerweise 6 bis max. 12 Fotos / Illustrationen, mit der Redaktion individuell zu vereinbaren.

Textelemente

  1. Name Autor/Autorin
  2. Titel
  3. Untertitel (erklärend)
  4. Lead: 200–300 Zeichen
  5. Haupttext mit Zwischentiteln: 15’000 Zeichen
  6. Zusammenfassung am Schluss: max. 1000 Zeichen
  7. Anmerkungen
  8. Literaturauswahl
  9. Box „Zum Autor“, „Zur Autorin“ mit Kontakt-Email (max. 300 Zeichen)

Fotos / Illustrationen

Sprechen Sie sich mit der Redaktion möglichst früh bezüglich Illustrationen ab. Die Bildsprache von k+a verlangt ein ausgeglichenes Verhältnis von historischen Illustrationen und aktuellen Fotos (Anteil aktuelle Fotos: ca 2/3, Anteil historische Fotos ca. 1/3).
Teilen Sie der Redaktion mit:

  1. Ideen für mögliche Objekte, die neu zu fotografieren sind
  2. Ideen bezüglich Archivmaterial
  3. Ideen bezüglich vorhandener Fotografien

Bildqualität: Bitte achten Sie darauf, dass die ausgewählten Bilder im Format TIFF oder JPG mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi auf das entsprechende Format vorhanden sind. Bitte teilen senden Sie Bildlegenden in einem separaten Word-Dokument zu.

Schlagwörter/Keywords: Zur thematisch-historischen Einordnung des Artikels sind am Schluss 5 Schlagwörter in der Originalsprache anzubringen. Diese dienen auch zur Einordnung der Artikel auf der Online-Version von www.peristyle.ch.

 

2. Redaktionelle Richtlinien / Bibliographische Angaben

1. Bitte reichen Sie Ihren Beitrag als Word-Datei ein. Die zu verwendende Schriftart ist Times oder Times New Roman. Der Text soll im Blocksatz stehen, die automatische Silbentrennung ist zu deaktivieren. Wichtig: Bitte verwenden Sie nicht die automatische Fussnoten-Funktion in Ihrem Dokument, sondern setzen Sie die Fussnoten im Text in Klammern (2) und ans Ende des Lauftextes.

2. Es wird empfohlen, sich bei der Erstellung des eigenen Artikels auch an einem in k+a schon erschienenen Artikel zu orientieren.

3. Am Ende des Artikels stehen eine kurze Angabe zum Werdegang resp. zur aktuellen Tätigkeit des Autors bzw. der Autoren (ein Satz pro Autor) sowie die E-Mail-Adresse(n).

4. Anführungszeichen: In deutschen, französischen und italienischen Texten werden doppelte Anführungszeichen mit «…» und einfache Anführungszeichen mit ‹…› gesetzt.

5. Striche: Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen dem Divis bzw. Bindestrich (-) und dem Halbgeviertstrich (–). Das Divis wird verwendet als Ergänzungsstrich (z.B. Laub- und Nadelbäume) und bei der Kopplung mehrerer Wörter (z.B. Nord-Süd-Achse). Der Halbgeviertstrich wird gebraucht als Gedankenstrich, bis-Strich (z.B. 1900–1920; S. 5–8), Streckenstrich (z.B. die Strecke Basel–Zürich) und Strich bei listenartigen Aufzählungen.

6. Schreibkonventionen
Als grundsätzliches Regelwerk für Texte in deutscher Sprache gilt die jeweils aktuellste Ausgabe des Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Das Eszett (ß) wird entsprechend den schweizerischen Gepflogenheiten durch ss ersetzt. (In Personennamen kann das Eszett zur besseren Unterscheidbarkeit erhalten bleiben: Johann Strauß, Richard Strauss.)
Eigennamen werden nach der Schreibweise des Historischen Lexikons der Schweiz (HLS), nach Ulrich Thieme, Felix Becker, Hans Vollmer. Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart oder nach Lexikon und Datenbank zur Kunst in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein SIKART verwendet.
Folgende deutsche Wortabkürzungen sind im Fliesstext zugelassen (mehrteilige Abkürzungen werden hierbei ohne Zwischenraum gesetzt):
bzw.beziehungsweise
ca. : circa
d.Ä. : der Ältere
d.J. : der Jüngere
d.h. : das heisst
etc. : et cetera
f., ff. : folgend, folgende
Hl., hl. : Heilige(r), heilige(r)
Jh. : Jahrhundert
m, kg, ha usw. : Masseinheiten
m ü.M. : Meter über Meer
n.Chr. : nach Christi Geburt
Nr. : Nummer
S, Sta, Ste, St. : San/Santo So(g)n/Sontga, Santa, Sainte, Sankt
s. : siehe
S. : Seite
usw. : und so weiter
v.Chr. : vor Christi Geburt
vgl. : vergleiche
z.B. : zum Beispiel
die gebräuchlichen Kantonskürzel, nicht in Klammern gesetzt (z.B. Aesch BL)

7. Zitierweise im Literaturverzeichnis:
Eigenständige Publikationen:
Waltraud Hörsch, Josef Bannwart. Luzerner Pfarr- und Weltklerus 1700–1800. Ein biographisches Lexikon (Luzerner Historische Veröffentlichungen 33). Luzern 1998, S. 121–135.

Aufsätze in Sammelwerken oder Jahrbüchern:
Heinz Horat. «Die Bauanweisungen des hl. Karl Borromäus und die schweizerische Architektur nach dem Tridentinum.» In: Kunst um Karl Borromäus. Festschrift Alfred A. Schmid. Luzern 1980, S. 135–155.

Aufsätze in Zeitschriften:
Georges Descœudres. «Bauholz und Holzbau im Mittelalter.» In: Der Geschichtsfreund 161, 2008, S. 47–61.

Onlinepublikationen:
Marion Bornscheuer. «Reiner Ruthenbecks Asche- und Papierhaufen. » In: Kunstgeschichte. Open Peer Reviewed Journal. www.kunstgeschichte-ejournal.net/archiv/2010/bornscheuer (2.6.20101).
Im Fliesstext werden Buch- und Zeitschriftentitel kursiv gesetzt. Titel von Aufsätzen werden gerade und in Anführungszeichen gesetzt
Datum Ihres letzten Besuchs dieser Onlineadresse.

 

3. Open Access Policy: Verwertungsrechte / Sperrfristen / Archivierung

  1. Die Zeitschrift erfüllt die Anforderungen von Green Open Acces. Die Autoren erhalten nach Drucklegung ein PDF ihres Artikels für ihre persönlichen Zwecke. Die GSK strebt ein nicht exklusives Verwertungsrecht für die Artikel an: Die Autoren behalten das Recht an ihren Texten, die Rechte an Layout/Gestaltung der Artikel liegen bei der GSK.
  2. Sperrfristen: Für die Autoren existieren keine Sperrfristen (siehe Punkt 1). Für Langzeitarchivierung bei der Online-Publikationsplattform e‑Periodica der ETHZ gilt eine Sperrfrist von 24 Monaten. Für die Online-Publikationsplattform Peristyle.ch gilt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Die Publikationen sämtlicher Jahrgänge sind Online als PDF einsehbar.
  3. Die Verzeichnung der Zeitschrift bei Sherpa/Romeo befindet sich im Status der Anmeldung (Stand der Anmeldung: März 2022).
  4. Die Autorinnen und Autoren erhalten die Möglichkeit zur digitalen AutorInnen-Identifizierung (ORCID etc.).
  5. Die Zeitschrift verfügt über CC-BY Lizenz (Stand der Anmeldung: März 2022).

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